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theking1102
Hallo,
wir planen einen Neubau mit einem GU.
Das Haus wird mit einem konventionellen, einschaligen Mauerwerk mit porosierten Ziegelsteinen gebaut. Also massiv.
Der GU hat auch den Keller geplant. Er besteht aus einem WU Keller mit Perimeterdämmung.
Da wir eine leichte Hanglage haben war die Idee einer Einliegerwohnung im Keller. Die Fenster könnten wir zwar reinmachen, aber der separate Zugang scheint problematisch zu sein.
Der Kellerabgang hätte keine natürliche Entwässerung und müsste mit einer Rückstauklappe an der Kanalisation angeschlossen werden.
Der GU hat uns eindringlichst davon abgeraten das zu machen. (So in der Richtung einzeichnen kann er es, aber wir werden sehen das wir es nicht so bauen können)
Bodengutachten sagt drückendes Wasser und Abdichtung bis zur Geländeoberkante.
Ich würde gerne Wissen ob ich wirklich keinen separaten Kellerabgang machen, wenn ich drückendes Wasser habe?
wir planen einen Neubau mit einem GU.
Das Haus wird mit einem konventionellen, einschaligen Mauerwerk mit porosierten Ziegelsteinen gebaut. Also massiv.
Der GU hat auch den Keller geplant. Er besteht aus einem WU Keller mit Perimeterdämmung.
Da wir eine leichte Hanglage haben war die Idee einer Einliegerwohnung im Keller. Die Fenster könnten wir zwar reinmachen, aber der separate Zugang scheint problematisch zu sein.
Der Kellerabgang hätte keine natürliche Entwässerung und müsste mit einer Rückstauklappe an der Kanalisation angeschlossen werden.
Der GU hat uns eindringlichst davon abgeraten das zu machen. (So in der Richtung einzeichnen kann er es, aber wir werden sehen das wir es nicht so bauen können)
Bodengutachten sagt drückendes Wasser und Abdichtung bis zur Geländeoberkante.
Ich würde gerne Wissen ob ich wirklich keinen separaten Kellerabgang machen, wenn ich drückendes Wasser habe?